Die Regeln sind im Interesse aller Angelsportfreunde einzuhalten.
Die Landschaft, Natur und andere Lebewesen sind vor Beeinträchtigung zu schützen.
Den Anweisun- gen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu Leisten. Bei Mißachtung behalten wir uns den Verweis vom Angelgelände vor!
Wir wünschen viel Erfolg beim Angeln an unserem Teich. Petri Heil!
Teichordnung
Mit dem Kauf eines Angelerlaubnisscheines wird die folgende Teichordnung uneingeschränkt anerkannt. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Betreten / Befahren auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
- Geangelt werden darf nur mit Naturködern, Forellenteig und Gummiwürmern / Maden
- Köderfische (auch tote) dürfen nicht mitgebracht werden, diese sind bei der Aufsicht erhältlich
- Das Angeln mit Blinkern ist gestattet, solange vom eigenen Platz aus geworfen wird. Weitere Ruten am Platz müssen aus dem Wasser genommen werden. Wandern / Platzwechsel ist beim Blinkern verboten.
- Die Schnur und das Vorfach sind mit ausreichend großen Durchmessern auszuwählen.
- Unterfangkescher, Fischtöter, Hakenlöser und Messer sind ständig bereit zu halten.
- Der ausgedrillte Fisch ist nur mit dem Kescher aus dem Wasser zu heben, dann durch einen Schlag auf das Nachhirn zu betäuben und anschließend durch Herzstich waidgerecht zu töten. Erst danach ist der Haken zu entfernen.
- Das Anfüttern ist verboten. (Ausnahmen für Karpfenangler nach Absprache mit der Aufsicht)
- Keschern und Reissen ist verboten.
- Fische am Gewässer auszunehmen ist nicht erlaubt.
- Wer sich von seinem Angelplatz entfernt, muß seine Ruten aus dem Wasser nehmen.
- Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu verlassen. Angelschnüre, Haken, Dosen, Flaschen, Kronkorken, Zigarettenkippen oder ähnliches, gehören nicht in die Natur. Bitte den Abfall wieder mit nach Hause nehmen (gerne stellen wir hierfür kleine Müllbeitel zur Verfügung) oder aber in den dafür bereitgestellten Mülleimern entsorgen.
- Folgende Schonzeiten sind einzuhalten: Hecht und Zander vom 15.01. - 30.04. / Karpfen sind ganzjährig geschont und nach dem Fang zurück zu setzen. Die Störentnahme über 80cm ist verboten.
- Folgende Schonmaße sind zu beachten: Hecht 60cm, Zander 55cm, Aal 55cm, Schleie 28cm / Raubfische sind ausschließlich mit Stahlvorfach zu beangeln.
- Fangbegrenzung: Salmoniden 30 Stück, Raubfische 2 Stück am Tag, sonst keine Fangbegrenzung
- Das Befahren des Teichgeländes geschieht auf eigene Gefahr, das Parken nur auf Anweisung des Personals und auf den dafür gekennzeichneten Bereichen.
- Ein Sachkundenachweis in Form einer Sportfischerprüfung oder dem Bundesfischereischein ist zwingend erforderlich und dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.
- Das Tierschutzgesetz ist zwingend zu befolgen.
- Die Benutzung eines Setzkeschers ist nur dann erlaubt, wenn dieser die fischereigesetzlichen Bestimmungen (Länge, Netzknüpfung) erfüllt.
- Offenes Feuer ist verboten. Das Grillen ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Teichpersonal gestattet. Essensreste, Lebensmittel und größere Abfalle sind stets wieder mit nach Hause zu nehmen. Benutzte Kohle / Asche nur in den dafür bereitgestellten Metallgefäßen entsorgen.
- Jeder Angler muß ohne Anspruch auf Entschädigung die Anlage verlassen, falls bei ihm ein Regelverstoß festgestellt wird und / oder er durch sein Verhalten das friedliche Miteinander erheblich stört.
Änderungen vorbehalten! Burgwedel / Thönse, im Juni 2009