28/10/2017

Teichordnung

Die Regeln sind im Interesse aller Angelsportfreunde einzuhalten. Die Landschaft, Natur und andere Lebewesen sind vor Beeinträchtigung zu schützen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu Leisten. Bei Missachtung behalten wir uns den Verweis vom Angelgelände vor!

Mit dem Kauf eines Angelerlaubnisscheines wird die folgende Teichordnung uneingeschränkt anerkannt. Das erworbene Angelticket ist nicht übertragbar! Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Betreten / Befahren auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

– Geangelt werden darf nur mit den gängigen Natur- und Kunstködern und mit Forellenteig

– Köderfische (auch tote) dürfen nicht mitgebracht werden.Das Angeln mit Köderfischen ist Untersagt

– Blinkern, Spinnern und Fliegenfischen ist gestattet, solange vom eigenen Platz aus geworfen wird. Weitere Ruten am Platz müssen dabei aus dem Wasser genommen werden. Wandern ist verboten / ein einmaliger Platzwechsel ist erlaubt

– Die Schnur und das Vorfach sind mit ausreichend großen Durchmessern auszuwählen

– Unterfangkescher, Fischtöter, Hakenlöser und Messer sind ständig bereit zu halten

– Der ausgedrillte Fisch ist nur mit dem Kescher aus dem Wasser zu heben, dann durch einen Schlag auf das Nachhirn zu betäuben und anschließend durch Herzstich weidgerecht zu töten. Erst danach ist der Haken zu entfernen

– Das Anfüttern ist verboten.

– Keschern und Reissen ist verboten

– Setzkescher sind verboten

– Fische sind nur am ausgewiesenen Schlachteplatz auszunehmen. Die Entsorgung der Fischabfälle kann für eine geringe Gebühr über einen speziellen Entsorgungsbehälter erfolgen

– Wer sich von seinem Angelplatz entfernt und somit die Aufsicht seiner Angeln nicht mehr gewährleistet, muß seine Ruten aus dem Wasser nehmen

– Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu verlassen. Angelschnüre, Haken, Dosen, Flaschen, Kronkorken, Zigarettenkippen oder ähnliches, gehören nicht in die Natur. Bitte den Abfall wieder mit nach Hause nehmen (gerne stellen wir hierfür kleine Müllbeitel zur Verfügung) oder aber in den dafür bereitgestellten Mülleimern entsorgen. Verschmutzte Angelplätze bitte umgehend dem Aufsichtspersonal anzeigen!

– Folgende Schonmaße sind zu beachten: Hecht 40cm, Zander 35cm, Aal 35cm, Schleie 28cm / Raubfische sind ausschließlich mit Stahlvorfach zu beangeln

– Fangbegrenzung: Salmoniden: Tagesticket (Mutter/Vater-Kind-Ticket, ermäßigte Tickets, 10er-Tageskarte) 30 Stück, Mittags-/Nachmittags-Karte 15 Stück, Nachtangeln 15 Stück, Night&Day/Day&Night 45 Stück, Raubfische 2 Stück innerhalb 24 Stunden, sonst keine Fangbegrenzung, (Änderungen und Sonderregelungen zu Events vorbehalten)

– Das Befahren des Teichgeländes geschieht auf eigene Gefahr, das Parken nur auf Anweisung des Personals in Fahrtrichtung rechts vom See

– Ein Sachkundenachweis in Form einer Sportfischerprüfung oder dem bundeseinheitlichen Fischereischein ist zwingend erforderlich und dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen

– Das Tierschutzgesetz ist unbedingt zu befolgen

– Offenes Feuer ist verboten. Das Grillen ist nur mit Gasgrill und nach vorheriger Absprache mit dem Teichpersonal gestattet. Essensreste, Lebensmittel und größere Abfalle sind stets wieder mit nach Hause zu nehmen

– Jeder Angler muß ohne Anspruch auf Entschädigung die Anlage verlassen, falls bei ihm ein Regelverstoß festgestellt wird und / oder er durch sein Verhalten das friedliche Miteinander erheblich stört

– Fotos und Filmaufnahmen, die wir von unseren Besuchern machen, dienen ausschließlich zu Werbezwecken für den Angelpark Thönse und sind urheberrechtlich geschützt. Jeder Angler, der der Veröffentlichung seiner Fotos gegenüber dem Angelpark Thönse oder einem seiner Mitarbeiter nicht ausdrücklich widerspricht, ist mit deren Veröffentlichung einverstanden.

Änderungen vorbehalten! Burgwedel / Thönse, im Januar 2014